Datenschutz: Neue EU-Verordnung

Datenschutz: Neue EU-Verordnung

Der Anwendungsbereich der neuen EU-Datenschutzverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, ist so gross, dass viele Schweizer Unternehmen davon betroffen sein könnten. Die grössten Herausforderungen im Überblick

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU wird am 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union (EU) in Kraft treten. In einigen Fällen ist sie auch auf Unternehmen anwendbar, die ihren Sitz in der Schweiz haben.

Es ist wichtig, dass sich die Firmen, die von dieser Reform betroffen sein könnten, schon jetzt darum kümmern. Denn wenn sie tatsächlich betroffen sind, müssen sie unter anderem prüfen, ob ihre internen Prozesse, Richtlinien, Verträge und Datenschutzerklärungen kompatibel sind. Bei Verstössen gegen die Verordnung sind nämlich hohe Geldstrafen vorgesehen.

=> Informationen vom Bund

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